Was wäre wenn...

Was haben der belgische Jurist Victor D’Hondt, der Rechtsanwalt Thomas Hare und der deutsche Mathematiker Horst F. Niemeyer gemeinsam?
Es handelt sich um die Namensgeber der Verfahren zur Umrechnung von Stimmenzahlen in Abgeordnetenmandate sowie um Methoden der proportionalen Repräsentation. Damit wird beispielsweise der Rat auf die Fachausschüsse skaliert und Wählerstimmen werden in Mandate umgerechnet. Es sind die Verteilungsschlüssel, die wir im vorherigen Beitrag angedeutet haben.
Welche Auswirkungen hätte dies auf unsere Fraktion?
Dies können wir zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr theoretisch beantworten, da die interfraktionellen Konstituierungsgespräche noch am Anfang stehen. Letztendlich entscheiden auch die Ausschussgrößen über die entsprechende Anzahl von Fraktionsmitgliedern im Ausschuss. Wir können dies aber schon einmal auf die bisherigen Strukturen übertragen und so den Unterschied zur aktuell noch laufenden Ratsperiode deutlich machen.
Mitglieder in den Fachausschüssen:
Unser Verhältnis im Rat ist deutlich gestiegen. Hatten wir zuvor noch drei Ratsvertreter bei insgesamt 36 Ratsvertreter:innen, so sind es nun vier Ratsvertreter bei nur noch 32 Ratsvertreter:innen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Fachausschüsse. Diese wurden zuletzt nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren berechnet und zugeteilt.
Somit wären wir größtenteils in den Ausschüssen mit zwei – statt bisher einem – Ausschussmitglied vertreten.
Fachausschussvorsitze:
In der letzten Ratsperiode hatten wir noch keinen Zugriff auf einen Ausschussvorsitz. Durch die deutliche Verbesserung bei der Kommunalwahl hätten wir aktuell erstmals die Möglichkeit, einen Fachausschuss mit einem Vorsitz zu besetzen. Die Zugriffsreihenfolge errechnet sich nach dem D’Hondt-Verfahren. Diese ist nach der derzeit anzunehmenden Konstellation:
Zugriff auf einen Ausschuss = SPD
Zugriff auf einen Ausschuss = CDU
Zugriff auf einen Ausschuss = SPD
Zugriff auf einen Ausschuss = CDU
Zugriff auf einen Ausschuss = Initiative (Losung)
Zugriff auf einen Ausschuss = Grüne (Losung)
Zugriff auf einen Ausschuss = SPD
Stellvertreter:innen des Bürgermeisters:
Die Wahlvorschläge der letzten Ratsperioden wurden in den Vorgesprächen festgelegt und spiegelten das jeweilige Wahlergebnis wider. Da wir bei dieser Kommunalwahl drittplatziert sind, wäre eine entsprechende Berücksichtigung denkbar gewesen. Allerdings gibt es auch hier Änderungen und mögliche Anpassungen.
Was machen diese Stellvertreter:innen?
Die Stellvertreter:innen des Bürgermeisters übernehmen repräsentative Aufgaben, wenn der Bürgermeister selbst verhindert ist. Dazu gehört beispielsweise die Teilnahme an Empfängen, Jubiläen, Vereinsfeiern und Gedenkveranstaltungen. Dabei werden u. a. Reden oder Grußworte im Namen der Gemeinde und des Rates gehalten.
In der aktuellen Fassung der Hauptsatzung sind drei ehrenamtliche Stellvertreter:innen vorgesehen. Damit leistet sich Oerlinghausen durchaus mehr Vertreter:innen als andere benachbarte Kommunen. Denn auch wenn diese Stellvertretungen als "ehrenamtlich" gekennzeichnet sind, sind damit jährliche Kosten von ca. 20.600 Euro verbunden. Alle Stellvertreter:innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von etwa 430 bis 860 Euro.
Noch ist vieles theoretisch – die Gespräche laufen gerade erst. Aber schon jetzt ist klar: Wir sind deutlich stärker aufgestellt als in der letzten Ratsperiode!
Wie es weitergeht, darüber werden wir natürlich wie gewohnt berichten.