Deal or no deal

Wie bereits im letzten Beitrag erwähnt, finden schon vor der "konstituierenden Sitzung" im November verschiedene Gespräche zur Abstimmung statt.
In der ersten Sitzung im Dezember müssen insbesondere Beschlüsse zu Besetzungen und Ausschüssen gefasst werden. Diese können in der Ratssitzung eingebracht, diskutiert und beschlossen werden.
Möglich ist aber auch, dass Absprachen bereits im Vorfeld erfolgen. Haben sich die Fraktionen in Vorgesprächen verständigt, wird dies in der Ratssitzung nur noch festgestellt und entsprechend beschlossen.
Es kann jedoch auch unterschiedliche Anträge zu einzelnen "konstituierenden" Tagesordnungspunkten geben.
Doch welche Punkte umfasst das konkret? Hier ein Überblick:
1. Wahl der Stellvertreter:innen des Bürgermeisters:
Gemäß der Hauptsatzung gibt es drei Stellvertreter:innen, auf die man sich vorab verständigt hatte und die das Wahlergebnis widerspiegelten. So stellte in den vergangenen zehn Jahren die SPD den 1. stellv. Bürgermeister, die CDU den 2. stellv. Bürgermeister und die Grünen die 3. stellv. Bürgermeisterin.
2. Bildung von Ausschüssen und Festlegung ihrer Größen:
Neben dem Wahlprüfungs- und Wahlausschuss bestanden in den letzten zehn Jahren folgende Fachausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss mit 14 Mitgliedern + Bürgermeister (bis 2020 noch um zwei Mitglieder größer)
Bauausschuss mit 15 Mitgliedern (unverändert gegenüber der vorherigen Ratsperiode)
Betriebsausschuss mit 11 Mitgliedern (bis 2020 noch um zwei Mitglieder größer)
Rechnungsprüfungsausschuss mit 11 Mitgliedern (unverändert)
Schul- und Kulturausschuss mit 13 Mitgliedern (unverändert)
Ausschuss für Soziales, Jugend und Sport mit 15 Mitgliedern (bis 2020 noch um zwei Mitglieder kleiner)
Umweltausschuss mit 15 Mitgliedern (bis 2020 noch um zwei Mitglieder kleiner)
3. Besetzung der Fachausschüsse:
Die Fraktionen entscheiden selbstständig, mit welchen eigenen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürger:innen sie die entsprechenden Fachausschüsse besetzen.
4. Benennung der Ausschussvorsitzenden und Stellvertretungen:
Die Vorsitzenden werden aus den berechtigten Fraktionen bestimmt und leiten den jeweiligen Ausschuss für die gesamte Ratsperiode.
5. Besetzungen in Drittorganisationen sowie mögliche Änderungen der Hauptsatzung, Geschäftsordnung oder Zuständigkeitsordnung:
Dies sind optionale Punkte, über die in der Ratssitzung entschieden werden kann.
Deutlich wird: Viele Absprachen und Personalvorschläge können bereits vorab erfolgen, damit die erste Ratssitzung nicht zu einem Marathon gerät.
Im nächsten Beitrag erläutern wir die Verteilungsschlüssel und was diese diesmal für uns bedeuten – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen bleiben unverändert.
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