Seit dem 01.01.2022 sieht die Aufwandsentschädigung NRW für die Mitglieder von kommunalpolitischen Gremien höhere Pauschalen und Sitzungsgelder vor.
Dies wirkt sich auch auf den Budgetansatz im Haushalt aus, der sich um ca. 40.000,- Euro erhöht und somit insgesamt 210.000,- Euro jährlich beträgt.
Wir hatten im Hauptausschuss vom 20.01.2022 bei der Verwaltung angefragt, ob die pauschale Aufwandsentschädigung für alle 36 Mitglieder per Mehrheitsbeschluss "eingefroren" werden kann, um somit den Doppelhaushalt mit über 36.000,- Euro zu entlasten.
Dies ist allerdings nicht möglich, so die Antwort der Verwaltung: "Die pauschale Einkürzung der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder per Mehrheitsbeschluss sehen wir unter rechtlichen Gesichtspunkten als kritisch an. Die Aufwandsentschädigung ist durch eine Landesverordnung geregelt und hat damit Gesetzescharakter. Die in der Entschädigungsverordnung bezifferte Aufwandsentschädigung ist mit dem Ehrenamt des Ratsmitglieds verbunden."
Da die Fraktionen gut beraten sind ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen, besteht zumindest weiterhin die Option von Kürzungen über die Fraktionszuwendungen. Diesen Ansatz stellen wir Ihnen heute Abend vor.
Die vollständige Übersicht der Aufwandentschädigung finden Sie unter: https://ratsinfo.oerlinghausen.de/.../Uebersicht...