Der moralische Kompass versagt: Die SPD, CDU und FDP-Fraktionen verspielen Vertrauen!

Das Ziel einer sachlichen Darstellung der Position von SPD, CDU und FDP-Fraktion in ihrer gemeinsamen Stellungnahme scheitert daran, dass sie den Gesetzgeber kritisieren, der die Regelung angeblich nicht eindeutig geregelt hat. Die Schuld einer Verfehlung wird bei allen anderen gesucht, nur nicht bei sich selbst. Die Initiative hat diesbezüglich in Düsseldorf nachgefragt und eine eindeutige Antwort erhalten. Was die SPD, CDU und FDP in Oerlinghausen aufgrund ihres Selbstschutzes kritisieren, stimmt so nicht!

 

Vorab aber ein Blick in das damalige Gesetzgebungsverfahren: Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 ist für die Vorsitzenden der Ausschüsse kommunaler Vertretungen eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung eingeführt worden. Die Regelung beruht auf einer entsprechenden Empfehlung der vom Landtag in der 16. Wahlperiode eingesetzten sog. „Ehrenamtskommission“. Die Gruppe konstatierte eine zunehmende Komplexität und Umfang bei den ehrenamtlichen Mandatsträgern insbesondere für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Ausschussvorsitzenden und empfahl die entsprechende Anpassung. Diese Neuregelung hat in vielen Kommunen zu einer Diskussion über deren Angemessenheit geführt.

 

Mit dem Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Stärkung des Kreistags und zur Änderung kommunalrechtlicher, haushaltsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften, hat der Gesetzgeber nun gegengelenkt, dort heißt es im Gesetzentwurf (Drucksache 17/2994) vom 2.7.2018

 

„Darüber hinaus wird den Gemeinden, …. bei der Umsetzung der mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) neu eingeführten zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse kommunaler Vertretungen mehr Spielraum und Flexibilität eingeräumt.

 

Den Kommunen wird deshalb die Möglichkeit eröffnet, die grundsätzlich als monatliche Pauschale zu leistende zusätzliche Aufwandsentschädigung auch als Sitzungsgeld zu gewähren. Ferner wird ausdrücklich klargestellt, dass die Kommunen nicht nur einzelne, sondern auch sämtliche Ausschüsse von der Gewährung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausnehmen können. Es liegt nunmehr im freien Ermessen der Gemeinde, auf die Gewährung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse kommunaler Vertretungen gänzlich zu verzichten. Gesetzlicher Regelfall bleibt die monatliche zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende. Die verschiedenen Optionen können auch kombiniert werden, etwa in der Weise, dass einzelne Ausschüsse gänzlich von einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgenommen werden, für andere Ausschüsse ein Sitzungsgeld eingeführt wird und für die verbleibenden Ausschüsse keine Ausnahmeregelung getroffen wird, mit der Folge, dass es für diese Ausschüsse bei dem gesetzlichen Regelfall der zusätzlichen monatlichen Aufwandsentschädigung verbleibt. Das breite Spektrum möglicher Optionen erleichtert es den Gemeinden, eine speziell auf ihre Situation vor Ort zugeschnittene Regelung zu treffen.“

 

Der geneigte Leser darf sich nun Fragen warum bringen die drei Fraktionen noch Kritik am Gesetzgeber an. Er hat alles geregelt und begründet. Ja mit der Einführung der Aufwandsentschädigung wollte der Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2017 das kommunale Ehrenamt unterstützen, mit der gesetzlichen Änderung hat er den Gemeinden aber jetzt die allseits gerügte Flexibilität gegeben. Ist jeder Ausschuss gleichwertig von der Arbeitsbelastung? Der Bauausschuss tagt durchschnittlich sechs bis acht Mal pro Jahr, der Rechnungsprüfungsausschuss hingegen nur zwei Mal. Beide Vorsitzende erhalten für das Ehrenamt über 2.500,- EUR im Jahr. Die Frage welcher Ausschussvorsitzende mehr Arbeit hat, ist rein rhetorisch.

 

Dass die Fraktionen zudem den Grünen vorwerfen in der letzten Wahlperiode einen Ausschuss nicht besetzt zu haben, hat schon einen faden Beigeschmack, wenn man sieht das die SPD selbst in der letzten und in dieser Wahlperiode den Rechnungsprüfungssauschuss nicht selbst besetzt hat, sondern abgetreten hat.

Die im Text erwähnten Gesetzesentwürfe und sind im Internet unter nachfolgenden Links abrufbar.

 

MMV16-3165.pdf (nrw.de)

MMD17-2994.pdf (nrw.de)

 

Bild von Gino Crescoli auf Pixabay